Wenn Sie in das Microgreens-Geschäft einsteigen, produzieren Sie Lebensmittel – daher sind die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und die Lebensmittelsicherheit von größter Bedeutung. In der Europäischen Union muss selbst ein kleiner städtischer Bauernhof Vorschriften einhalten, um die Sicherheit der Produkte zu gewährleisten. Dieser Abschnitt führt Sie durch die wichtigsten EU-Regeln, Registrierungsschritte und Sicherheitsempfehlungen für den legalen Betrieb eines Microgreens-Geschäfts.
Registrierung als Lebensmittelunternehmer (FBO)
In der EU muss jeder, der Lebensmittel verkauft, seinen Betrieb in der Regel registrieren. Insbesondere Microgreens-Anbauer müssen sich in der Regel als Lebensmittelunternehmer (FBO) bei ihrer nationalen Behörde registrieren lassen. In Irland beispielsweise muss sich ein Microgreens-Startup beim Ministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Meeresschutz registrieren, da es als Primärproduzent von Lebensmitteln gilt. Diese Registrierung ist oft ein einfacher Vorgang (in der Regel das Ausfüllen eines Formulars zur Meldung Ihrer Aktivitäten an die Behörden), ist aber vor dem Verkaufsbeginn obligatorisch. Ein Betrieb ohne Registrierung kann rechtliche Konsequenzen haben und Sie am Verkauf Ihrer Produkte hindern.
Mit Ihrer Registrierung verpflichten Sie sich grundsätzlich zur Einhaltung der EU-Lebensmittelsicherheitsvorschriften. In den meisten Fällen ist keine spezielle „Microgreens-Lizenz“ erforderlich; Sie unterliegen stattdessen den allgemeinen Vorschriften zur Lebensmittelproduktion und -hygiene. Wenden Sie sich am besten an Ihre lokale Lebensmittelbehörde oder Ihr Landwirtschaftsministerium, um das richtige Registrierungsformular und weitere Informationen zu erhalten. Viele Länder bieten Online-Ressourcen für neue Lebensmittelunternehmen an. Denken Sie daran, dass die Registrierung oft kostenlos ist, aber vor jedem Verkauf erfolgen muss. Sie werden dadurch auch für Inspektionen und Beratung durch Lebensmittelinspektoren berücksichtigt, was von Vorteil ist – sie können Ihnen helfen, die Anforderungen vom ersten Tag an zu erfüllen.
EU-Hygieneverordnung (EG Nr. 852/2004)
Der Eckpfeiler des Lebensmittelproduktionsrechts in Europa ist die EU-Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene . Dieses Gesetz verpflichtet alle Lebensmittelunternehmen, angemessene Hygiene einzuhalten und potenzielle Gefahren für die Lebensmittelsicherheit zu identifizieren und zu kontrollieren. Für ein Microgreens-Unternehmen bedeutet dies in der Praxis beispielsweise, dass Sie Ihren Anbaubereich und Ihre Geräte sauber halten, sauberes Wasser zur Bewässerung verwenden und jegliche Kontamination Ihres Gemüses verhindern. Gemäß diesen Vorschriften sollten Sie die grundlegenden Prinzipien der Gefahrenanalyse und kritischer Kontrollpunkte (HACCP) umsetzen – im Wesentlichen sollten Sie die Risiken durchdenken (z. B. Kontamination des Saatguts, Schimmelbildung, unsaubere Oberflächen) und Schritte zu deren Kontrolle unternehmen. Eine häufige Gefahr bei Microgreens besteht beispielsweise darin, dass sich auf dem Saatgut Bakterien ansammeln können (da Microgreens roh verzehrt werden). Zu Ihren Kontrollen könnte gehören, nur geprüftes, qualitativ hochwertiges Saatgut zu kaufen und die Schalen zwischen den Pflanzungen zu desinfizieren.
Wichtig: Führen Sie Aufzeichnungen über Ihre Sicherheitsmaßnahmen. Die Aufsichtsbehörden erwarten von kleinen Produzenten, dass sie beispielsweise Reinigungspläne, Saatgutquellen und alle auftretenden Probleme dokumentieren. Obwohl ein vollständiger HACCP-Plan für sehr kleine Unternehmen möglicherweise nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, empfiehlt es sich, ein Notizbuch oder ein digitales Protokoll zu Ihrem eigenen Schutz und zur Verbesserung zu führen. Sollten Sie expandieren oder einer Inspektion unterzogen werden, zeigen diese Aufzeichnungen Ihre Sorgfalt. Das obige Beispiel von justanswer verdeutlicht, wie wichtig die Dokumentation von Gefahrenkontrollen für die Einhaltung der Verordnung 852/2004 ist.
Sonderregeln für Sprossen und Microgreen-Samen
Microgreens befinden sich in einer Grauzone zwischen Sprossen und Gemüse, und die EU-Regulierungsbehörden haben sich nach einem großen Ausbruch lebensmittelbedingter Krankheiten im Jahr 2011 stark auf Sprossen und Sprossensamen konzentriert. Dieser E. coli-Ausbruch (der mit gekeimten Bockshornkleesamen in Verbindung gebracht wurde) veranlasste die EU, strenge Vorschriften zur Rückverfolgbarkeit und Sicherheit von Sprossen zu erlassen. Obwohl Microgreens nicht genau dasselbe sind wie Sprossen (Sprossen werden normalerweise in Wasser gekeimt und im Ganzen mitsamt der Wurzel verzehrt), sind viele Risiken ähnlich – vor allem Krankheitserreger auf den Samen, die sich unter warmen, feuchten Wachstumsbedingungen vermehren können.
Daher ist es für Microgreens-Produzenten ratsam (und teilweise gesetzlich vorgeschrieben), die 2013 eingeführten EU-Vorschriften für Sprossen einzuhalten. Dazu gehört die Gewährleistung der vollständigen Rückverfolgbarkeit jeder Saatgutpartie (Kenntnis und Dokumentation der Herkunft des Saatguts sowie Aufbewahrung der Rechnungen) und in manchen Fällen die behördliche Genehmigung für die Sprossenproduktion. Microgreens werden in den meisten Ländern als „in Erde oder Substrat angebaute Pflanzen“ und nicht als reine Sprossen behandelt, sodass die vollständige Sprossenzulassung (Verordnung (EU) Nr. 210/2013) möglicherweise nicht gilt. Sie sollten dennoch ähnliche Sicherheitsmaßnahmen befolgen:
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Kaufen Sie Samen mit der Aufschrift „Sprossen“ oder „Microgreens“ , die oft mit einem Zertifikat geliefert werden, dass sie auf Krankheitserreger (Salmonellen, E. coli, STEC usw.) getestet wurden.
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Implementieren Sie eine Chargenidentifizierung. Wenn Sie mehrere Chargen anbauen, behalten Sie den Überblick darüber, welche Saatgutcharge für welche Charge verwendet wurde, damit Sie im Falle eines Problems dieses zurückverfolgen können.
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Erwägen Sie als zusätzliche Sicherheitsmaßnahme, Ihr Bewässerungswasser oder sogar die Ausbeute zu testen, wenn Sie eine sehr große Menge anbauen.
Das EU-Recht schreibt außerdem schnelle Rückrufaktionen für unsichere Lebensmittel vor. Stellen Sie sicher, dass Sie die Kontaktdaten Ihres Lieferanten haben und einen Plan haben (z. B. Kunden benachrichtigen, Verkaufsstopp), falls Sie jemals eine Verunreinigung feststellen. Obwohl solche Vorfälle selten sind, ist Vorbereitung Teil der Compliance.
Nationale Anforderungen und Inspektionen
Jeder EU-Mitgliedsstaat verwaltet diese Lebensmittelsicherheitsgesetze durch seine eigenen Behörden, daher können die Anforderungen je nach Land leicht variieren:
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Registrierung oder Lizenzierung: Wie bereits erwähnt, registrieren Sie sich bei der örtlichen Behörde. In einigen Ländern wird möglicherweise der Begriff „Registrierung als Primärproduzent“ verwendet oder es gibt ein spezielles Formular für Gartenbaubetriebe.
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Inspektionen: Nach der Registrierung kann es sein, dass ein Lebensmittelinspektor Sie besucht, insbesondere wenn Sie größere Mengen produzieren. Er überprüft Ihren Anbaubereich auf Sauberkeit und Ihre Aufzeichnungen. Keine Sorge – wenn Sie die grundlegenden Hygienevorschriften einhalten (keine Schädlinge, kein Schmutz/Mist in der Nähe des Anbaubereichs, Händewaschen der Arbeiter usw.), können Inspektionen tatsächlich hilfreich und lehrreich sein.
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Wasser- und Labortests: Einige Länder verlangen möglicherweise einen Wassertest (um sicherzustellen, dass Ihr Bewässerungswasser trinkbar ist) oder empfehlen regelmäßige mikrobiologische Tests Ihres Produkts. Obwohl dies für kleine landwirtschaftliche Betriebe nicht immer vorgeschrieben ist, kann es eine gute Praxis sein oder von bestimmten Käufern verlangt werden (z. B. könnte eine Lebensmittelkette zur Sicherheit ein Labortestergebnis verlangen).
Wenn Sie beispielsweise vorverpackte Microgreens im Einzelhandel verkaufen möchten, müssen Sie die Kennzeichnungsvorschriften einhalten. Die EU-Lebensmittelinformationsverordnung (1169/2011) schreibt eine ordnungsgemäße Kennzeichnung verpackter Lebensmittel vor – Produktname, Gewicht, Herstelleradresse, Mindesthaltbarkeitsdatum und relevante Lagerungshinweise. Für unverarbeitete Produkte, die lokal verkauft werden, ist die Nährwertkennzeichnung in der Regel nicht vorgeschrieben. Wenn Sie jedoch nährwert- oder gesundheitsbezogene Angaben machen („hoher Vitamin-C-Gehalt“ usw.), müssen Sie entsprechende Nachweise vorlegen und bestimmte Vorschriften für Angaben einhalten.
Überlegen Sie auch, ob Sie eine Bio-Zertifizierung anstreben. Microgreens lassen sich relativ einfach biologisch anbauen (da sie so jung geerntet werden, ist der Schädlings- und Krankheitsdruck gering). Eine Bio-Zertifizierung nach EU-Verordnung (Verordnung (EU) 2018/848) könnte ein Verkaufsargument sein, ist aber mit Kontrollen und Papierkram verbunden. Wenn Ihre Zielgruppe Wert auf Bio legt, informieren Sie sich bei Ihrer nationalen Bio-Zertifizierungsstelle über das Verfahren.
Best Practices für die Hygiene von Microgreen-Produzenten
Abgesehen von den Vorschriften schützt die Einhaltung erstklassiger Hygiene Ihre Kunden und den Ruf Ihres Unternehmens. Hier sind einige bewährte Vorgehensweisen (mit denen Sie auch die EU-Vorschriften einhalten):
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Saubere Anbauumgebung: Züchten Sie Microgreens in einem sauberen, geschlossenen Bereich ohne Verunreinigungen. Wenn Sie ein Gewächshaus oder einen Innenraum verwenden, halten Sie Haustiere fern und minimieren Sie das Eindringen von Erde/Staub von draußen.
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Geräte desinfizieren: Verwenden Sie lebensmittelechte Desinfektionsmittel (z. B. eine verdünnte Bleichlösung oder Wasserstoffperoxid), um Tabletts, Scheren, Sprühflaschen und alle Oberflächen, die mit den Microgreens in Berührung kommen, regelmäßig zu desinfizieren. Tun Sie dies zwischen jedem Erntezyklus, um Bakterienansammlungen oder Schimmelbildung zu vermeiden.
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Wasserqualität: Verwenden Sie zur Bewässerung Trinkwasser. Leitungswasser ist in der Regel ausreichend. Bei Regen- oder Brunnenwasser sollten Sie es testen oder aufbereiten (einfache Filter oder UV-Strahlung können Mikroben abtöten). Denken Sie daran, dass Microgreens roh verzehrt werden, daher ist die Wassersicherheit entscheidend.
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Persönliche Hygiene: Jeder, der mit den Microgreens hantiert, sollte sich gründlich (und häufig) die Hände waschen. Beim Ernten und Verpacken sollten Sie Einweghandschuhe und ein Haarnetz tragen. Für ein kleines Startup mag das formal klingen, aber diese Gewohnheiten verhindern eine versehentliche Kontamination. Die Gesundheitsbehörden erwarten dieses Maß an Sorgfalt auch von kleinen Produzenten.
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Führen Sie Protokolle: Dokumentieren Sie Ihren Reinigungsplan und die Saatgutquellen wie beschrieben. Notieren Sie auch alle Probleme, z. B. wenn eine Charge unangenehmen Geruch oder Schimmel entwickelt hat – und was Sie getan haben (z. B. entsorgt, gereinigt). Dies trägt zur kontinuierlichen Verbesserung Ihres Prozesses bei und demonstriert Ihre Sorgfaltspflicht.
Indem Sie Ihr Unternehmen registrieren, die EU-Hygienevorschriften einhalten und strenge Sicherheitspraktiken umsetzen, schaffen Sie Vertrauen bei Aufsichtsbehörden und Kunden. Lebensmittelsicherheit ist vielleicht nicht der spannendste Aspekt des Microgreens-Geschäfts, aber wohl der wichtigste. Der Ausbruch von 2011 lehrte Europa eine harte Lektion in Sachen Selbstgefälligkeit – die heutigen Regeln dienen dazu, den nächsten Vorfall zu verhindern. Machen Sie diese Standards zu einem Teil des Qualitätsversprechens Ihrer Marke. So schützen Sie die Verbraucher und schaffen eine solide Grundlage für das legale und nachhaltige Wachstum Ihres Microgreens-Unternehmens.